Wir übernehmen die gesetzliche Betreuung für Menschen, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können.

Die Angelegenheiten, die unsere Betreuten noch selbst erledigen können, sind in der Betreuung nicht inbegriffen.

Entgegen häufiger Befürchtung stellt eine Betreuung keine Entmündigung dar. Im Gegenteil: Das Selbstbestimmungsrecht unserer Betreuten bleibt so weit wie möglich erhalten. Wir beachten und respektieren den Willen der von uns betreuten Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und handeln immer zu ihrem Wohl. Die Wünsche und Vorstellungen der unter unserer Betreuung stehenden Menschen sind für uns von großer Bedeutung.

Wir handeln als gesetzlicher Vertreter innerhalb festgelegter Aufgabenkreise. Wir vertreten unsere Betreuten z.B. vor Behörden und Einrichtungen oder stellen für sie Anträge oder unterstützen sie in der Vermögensverwaltung. Wir koordinieren aber auch Gesundheitssysteme und stehen dort als Ansprechpartner ebenso zur Verfügung wie als Dolmetscher für unsere Betreuten selbst.

Die Aufgabenkreise werden nach einer Anhörung des betreffenden kranken oder beeinträchtigten Menschen vom Betreuungsgericht festgelegt. Der zukünftig von uns Betreute hat demnach immer ein eigenes Mitspracherecht.

In folgenden Bereichen werden wir tätig:

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Wohnangelegenheiten
  • Postangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung